Im Rahmen einer Untervollmacht nehmen wir als Korrespondenzanwalt bzw. Verkehrsanwalt für Sie Gerichtstermine im Ruhrgebiet wahr u.a. in Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Hattingen, Gelsenkirchen, Herne, Essen, Recklinghausen oder Witten.
Es versteht sich von selbst, dass die im Zusammenhang mit der Terminsvertretung in Untervollmacht stehenden Aufgaben zeitnah und gewissenhaft bearbeitet werden.
Dieses spezielle Aufgabengebiet gehört seit vielen Jahren zum Umfang des heute hiesigen Kanzleiangebotes - der Kanzlei Ansorge & Ansorge.
Gerne sehen wir Anfragen für die folgenden Gerichte entgegen:
Amtsgerichte
Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Castrop-Rauxel, Amtsgericht Dortmund,
Amtsgericht Gelsenkirchen, Amtsgericht Herne, Amtsgericht Herne-Wanne,
Amtsgericht Essen, Amtsgericht Hattingen, Amtsgericht Recklinghausen,
Amtsgericht Witten
Arbeitsgerichte
Arbeitsgericht Bochum, Arbeitsgericht Dortmund, Arbeitsgericht Essen,
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Arbeitsgericht Herne
Familiengerichte
Familiengericht Bochum, Familiengericht Dortmund, Familiengericht Essen,
Familiengericht Hattingen, Familiengericht Herne, Familiengericht Herne-Wanne,
Familiengericht Recklinghausen, Familiengericht Witten
Finanzgerichte
Finanzgericht Düsseldorf, Finanzgericht Münster
Termine vor den Finanzämtern im Bereich Nordrhein-Westfalen (NRW)
Landgerichte
Landgericht Bochum, Landgericht Dortmund, Landgericht Essen, Landgericht Hagen
Oberlandesgerichte
Oberlandesgericht Hamm
Strafgerichte
Strafgericht Bochum, Amtsgericht Castrop-Rauxel, Strafgericht Dortmund,
Strafgericht Essen, Strafgericht Hagen, Strafgericht Hattingen, Strafgericht Herne,
Strafgericht Herne-Wanne, Strafgericht Recklinghausen, Strafgericht Witten
Verwaltungsgerichte
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Nach erfolgter Terminswahrnehmung in Untervollmacht wird selbstverständlich ein schriftlicher Terminsbericht erstellt. Dieser verhält sich in der Regel über den wesentlichen Inhalt der mündlichen Verhandlung sowie die richterlichen Hinweise. Falls erforderlich wird der Terminsbericht noch um eigene Einschätzungen erweitert. Gerne stehen wir Ihnen auch nach erfolgter Terminsvertretung in Untervollmacht telefonisch zur Verfügung. Nicht selten sind einzelne Aspekte der Verhandlung für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits von erheblicher Bedeutung.
Zur Weiteren Abstimmung können Sie uns telefonisch kontaktieren.
Telefon: 0234 / 68 766 -0
Die Versendung der Unterlagen kann dann zum Beispiel mittels E-Mail oder per Fax erfolgen.
E-Mail: info@untervollmacht-bochum.de
Fax: 0234 / 15 993
Für weitere Informationen, besuchen Sie uns bitte auf unserer Internetpräsenz:
www.rechtsanwalt-bochum-ansorge.de